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Anlage 1 LMHV
Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: LMHV
Gliederungs-Nr.: 2125-44-6
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 1 LMHV – Anforderungen an Fachkenntnisse in der Lebensmittelhygiene

(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)

  1. 1.

    Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels

  2. 2.

    Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels

  3. 3.

    Lebensmittelrecht

  4. 4.

    Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung

  5. 5.

    Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit

  6. 6.

    Havarieplan, Krisenmanagement

  7. 7.

    Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels

  8. 8.

    Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels

  9. 9.

    Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen

  10. 10.

    Reinigung und Desinfektion