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Anlage 1 LlbG
Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
Landesrecht Bayern

Anhangteil

Titel: Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz - LlbG)
Normgeber: Bayern
Amtliche Abkürzung: LlbG
Gliederungs-Nr.: 2030-1-4-F
Normtyp: Gesetz

Anlage 1 LlbG – Sonstiger Qualifikationserwerb

(zu Art. 39)

FachlaufbahnFachlicher Schwerpunkt
  
Verwaltung und Finanzen1. Wirtschaftswissenschaften
2. Sozialwissenschaften
  
Bildung und Wissenschaft1. Kunst- und Kulturwissenschaften
  
Gesundheit1. Humanmedizin
2. Veterinärmedizin
  
Naturwissenschaft und Technik1. Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik       
2. Ingenieurwissenschaften
3. Agrar- und Ernährungswissenschaften