Gesetze

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§ 5 LIG
Gesetz über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Landtagsinformationsgesetz - LIG)
Landesrecht Sachsen-Anhalt
Titel: Gesetz über die Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung (Landtagsinformationsgesetz - LIG)
Normgeber: Sachsen-Anhalt

Amtliche Abkürzung: LIG
Referenz: 100.4

§ 5 LIG – In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.