§ 84 LHO
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Teil IV – Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 84 LHO – Abschlussbericht
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.