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§ 5 LHO - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-1

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und zur vorläufigen sowie endgültigen Haushalts- und Wirtschaftsführung erlässt das Ministerium der Finanzen.