§ 79 LHO - Bestandteile und Gliederung der Konzernrechnung
Bibliographie
- Titel
- Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
- Amtliche Abkürzung
- LHO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 43-92
(1) Die Konzernrechnung besteht aus dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht sowie einer Überleitung der Erfolgs- und Finanzrechnung nach § 76 Abs. 3 auf den Konzernabschluss.
(2) Der Konzernabschluss besteht aus:
- 1.
der Konzernbilanz,
- 2.
der Konzernergebnisrechnung,
- 3.
der Kapitalflussrechnung,
- 4.
dem Konzernanhang und
- 5.
dem Eigenkapitalspiegel.