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§ 79 LHO - Bestandteile und Gliederung der Konzernrechnung

Bibliographie

Titel
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Amtliche Abkürzung
LHO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
43-92

(1) Die Konzernrechnung besteht aus dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht sowie einer Überleitung der Erfolgs- und Finanzrechnung nach § 76 Abs. 3 auf den Konzernabschluss.

(2) Der Konzernabschluss besteht aus:

  1. 1.

    der Konzernbilanz,

  2. 2.

    der Konzernergebnisrechnung,

  3. 3.

    der Kapitalflussrechnung,

  4. 4.

    dem Konzernanhang und

  5. 5.

    dem Eigenkapitalspiegel.