§ 77 LHO
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Landesrecht Hessen
VIERTER TEIL – Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 77 LHO – Abschlussbericht
Die Haushaltsrechnung ist in einem Abschlussbericht zu erläutern.