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Art. 3 LFRNeuOG
Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: LFRNeuOG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Art. 3 LFRNeuOG – Änderung des Milch- und Margarinegesetzes

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990 (BGBl. I S. 1471), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die §§ 3 und 9 werden aufgehoben.

  2. 2.

    In § 7 Nr. 1 werden die Wörter "Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter "Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.

  3. 3.

    § 10 wird wie folgt gefasst:

    1.  

      "§ 10
      Überwachung; Monitoring

    Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 38 bis 48 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auch insoweit, als die Vorschriften dieses Gesetzes über den Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches hinausgehen. Die §§ 50 bis 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches finden im Bereich dieses Gesetzes Anwendung."

  4. 4.

    In § 12 Satz 1 wird die Angabe "§ 3 Nr. 2," gestrichen.

  5. 5.

    In § 13 wird die Nummer 1 gestrichen

  6. 6.

    In § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 4 wird jeweils die Angabe "§ 3 oder" gestrichen.