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Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: LFRNeuOG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts (1) (2)

Vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007)

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle InhaltsübersichtArtikel
  
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB)
1
Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht2
Änderung des Milch- und Margarinegesetzes3
Änderung des Weingesetzes4
Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes5
Neubekanntmachungserlaubnis6
Aufheben von Vorschriften7
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang8
Inkrafttreten9
  
(zur Fußnote)Anlage 1
(1) Amtl. Anm.:
Das Gesetz dient der Umsetzung der in der Anlage zu dieser Fußnote aufgeführten Rechtsakte.
(2) Amtl. Anm.:
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217  S. 18), sind beachtet worden.