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§ 43 LFAG - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (Landesfinanzausgleichsgesetz - LFAG -)
Amtliche Abkürzung
LFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
6022-1

Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, erlässt das fachlich zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für den Landeshaushalt zuständigen Ministerium die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.