§ 16a LBG LSA - Diagonaler Laufbahnwechsel innerhalb der Laufbahngruppe 1
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- LBG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.77
Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für eine Laufbahn, die ausschließlich über das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 zugänglich ist, können auch ohne Erfüllung der Bildungsvoraussetzungen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 zum Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn, die demselben Fachministerium zugewiesen und ausschließlich über das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 zugänglich ist, zugelassen werden, wenn ein dienstliches Interesse besteht und sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben. § 16 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.