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§ 109 LBG LSA - Dienstausrüstung

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) 
Amtliche Abkürzung
LBG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.77

Für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte kann angeordnet werden, dass sie außer Dienstkleidung eine Dienstausrüstung tragen.