Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 11 LBG
Landesbeamtengesetz (LBG)
Landesrecht Berlin

Abschnitt 2 – Beamtenverhältnis

Titel: Landesbeamtengesetz (LBG)
Normgeber: Berlin
Amtliche Abkürzung: LBG
Gliederungs-Nr.: 2030-1
Normtyp: Gesetz

§ 11 LBG – Ernennung beim Wechsel der Laufbahngruppe

Einer Ernennung bedarf es - neben den in § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Beamtenstatusgesetzes geregelten Fällen - zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.