§ 10 LaplaG - Raumordnerische Zusammenarbeit
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz - LaplaG)
- Amtliche Abkürzung
- LaplaG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 230-1
Neben den Instrumenten des Abschnittes III ist zur Verwirklichung der Erfordernisse der Raumordnung insbesondere von den Möglichkeiten der raumordnerischen Zusammenarbeit nach § 14 ROG Gebrauch zu machen.