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§ 76 KWO - Geltungsbereich

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlordnung (KWO)
Amtliche Abkürzung
KWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
333-12

Soweit in den §§ 77 bis 80 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften dieser Verordnung mit Ausnahme der §§ 57 und 58 sowie des Sechsten und Achten Abschnitts für die Durchführung der Abstimmung entsprechend.