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§ 67 KWG LSA - Maßgebende Einwohnerzahl

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Amtliche Abkürzung
KWG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.13

Als Einwohnerzahl im Sinne dieses Gesetzes gilt für das Wahlgebiet diejenige Einwohnerzahl, die nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes für die Zahl der Vertreter maßgebend ist. Für die Einteilung der Wahlbereiche sowie die Einteilung der Wahlbezirke gilt die Einwohnerzahl auf Basis des Melderegisters zum 31. Dezember des vorletzten Jahres vor dem Wahltermin.