Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 61 KWG LSA
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

XI. – Sondervorschriften für die Wahlen in neu zu bildenden Gemeinden und Landkreisen

Titel: Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KWG LSA
Gliederungs-Nr.: 2020.13
Normtyp: Gesetz

§ 61 KWG LSA – Wahlbereiche bei Gemeindewahlen

(1) Abweichend von § 7 Abs. 1 kann das Wahlgebiet bei Gemeindewahlen in mehrere Wahlbereiche eingeteilt werden. Dabei bildet jede an einem Zusammenschluss beteiligte Gemeinde einen Wahlbereich. Die an einem Zusammenschluss beteiligten Gemeinden können sich durch Beschluss ihrer Vertretung zu einem Wahlbereich zusammenschließen, wenn dies der Größenangleichung der Wahlbereiche im Wahlgebiet dient.

(2) Weisen die zusammenzuschließenden Gemeinden erheblich unterschiedliche Einwohnergrößen aus, gilt Folgendes:

  1. 1.
    Bei Überschreiten des Durchschnitts der zwischen den Gemeinden bestehenden Einwohnerzahl um mehr als 50 v. H. ist die bisher selbstständige Gemeinde in mehrere Wahlbereiche einzuteilen.
  2. 2.
    Bei Unterschreiten der durchschnittlichen Einwohnerzahl um mehr als 50 v. H. ist die bisher selbstständige Gemeinde mit anderen zu einem Wahlbereich zusammenzuschließen.