§ 58 KWG LSA - Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- KWG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.13
Sollen in Gemeinden oder Landkreisen Wahlen in neue, zum Wahltag noch nicht bestehende Gebietsstrukturen erfolgen, finden die allgemeinen Regelungen dieses Gesetzes, des Kommunalverfassungsgesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung Anwendung, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist. Gleiches gilt bei Eingemeindungen und Wahlen des Bürgermeisters.