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Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Landesrecht Hessen
Titel: Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: KWG
Gliederungs-Nr.: 333-7
gilt ab: 01.04.2005
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 2005 S. 197 vom 17.03.2005

Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197)

Zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (GVBl. S. 871)

Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER ABSCHNITT 
Allgemeine Vorschriften1 - 2
  
ZWEITER ABSCHNITT 
Wahlkreise, Wahlbezirke, Wahlorgane3 - 6b
  
DRITTER ABSCHNITT 
Wahlvorbereitung7 - 16
  
VIERTER ABSCHNITT 
Wahlhandlung und Feststellung der Wahlergebnisses17 - 24
  
FÜNFTER ABSCHNITT 
Wahlprüfung, Nachwahl25 - 32
  
SECHSTER ABSCHNITT 
Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern33 - 35
  
SIEBENTER ABSCHNITT 
(aufgehoben)36 - 40
  
ACHTER ABSCHNITT 
Wahl der Bürgermeister und Landräte41 - 53
  
NEUNTER ABSCHNITT 
Bürgerentscheid54 - 57
  
ZEHNTER ABSCHNITT 
Ausländerbeiratswahl58 - 64
  
ELFTER ABSCHNITT 
Schlussvorschriften65 - 69