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§ 95 KV M-V - Wappen, Flaggen und Siegel

Bibliographie

Titel
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V)
Amtliche Abkürzung
KV M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2020-9

Die Landkreise sind berechtigt, Wappen und Flaggen zu führen. Sie führen Dienstsiegel. § 9 gilt entsprechend.