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§ 122 KV M-V - Wirtschaftliche Betätigung

Bibliographie

Titel
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V)
Amtliche Abkürzung
KV M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2020-9

Für die wirtschaftliche Betätigung des Landkreises gelten die §§ 68 bis 77 entsprechend.