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§ 102 KV M-V - Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger, Bürgerentscheid

Bibliographie

Titel
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V)
Amtliche Abkürzung
KV M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2020-9

(1) Die Bürgerinnen und Bürger sind verpflichtet, Ehrenämter und ehrenamtliche Tätigkeiten für den Landkreis zu übernehmen und gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. § 19 Absatz 3 und 4 gilt entsprechend.

(2) Wichtige Entscheidungen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises können statt durch Beschluss des Kreistages durch die Bürgerinnen und Bürger selbst getroffen werden (Bürgerentscheid). § 20 gilt entsprechend.