Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 8 KSchG - Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen

Bibliographie

Titel
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Amtliche Abkürzung
KSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-2

Stellt das Gericht im Falle des § 2 fest, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist, so gilt die Änderungskündigung als von Anfang an rechtsunwirksam.