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§ 2 KonzVO M-V - Landwirtschaftssachen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V)
Amtliche Abkürzung
KonzVO M-V
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
300-1-3

Für die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehörenden Verfahren in Landwirtschaftssachen nach § 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen und § 65 Landwirtschaftsanpassungsgesetz sind die Amtsgerichte am Sitz der Landgerichte für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig.