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§ 29 KiStG - Weltanschauungsgemeinschaften

Bibliographie

Titel
Gesetz über Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (Kirchensteuergesetz - KiStG)
Amtliche Abkürzung
KiStG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
614

Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, entsprechend.