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§ 4 KindUFV
Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)
Bundesrecht
Titel: Kindesunterhalt-Formularverordnung (KindUFV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KindUFV
Gliederungs-Nr.: 310-4-7
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 KindUFV – Übergangsvorschrift

Für Verfahren, die bis zum 31. Dezember 2016 beantragt wurden, sind die bis dahin geltenden Formulare zu verwenden.