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Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Kommunikationshilfenverordnung - KHV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: KHV
Gliederungs-Nr.: 860-9-2-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
(Kommunikationshilfenverordnung - KHV)

Vom 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2650)

Zuletzt geändert durch Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229)

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
  
Anwendungsbereich und Anlass1
Umfang des Anspruchs2
Kommunikationshilfen3
Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen4
Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung5