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§ 10 KFAG - Finanzkraftmesszahl

Bibliographie

Titel
Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - Gesetz Nr. 1157
Amtliche Abkürzung
KFAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
6022-1

Die Finanzkraftmesszahl einer Gemeinde setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl (§ 11) und der Schlüsselzuweisung A.