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§ 19 KAG-LSA
Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Fünfter Teil – Übergangs- und Schlussvorschriften

Titel: Kommunalabgabengesetz (KAG-LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: KAG-LSA
Gliederungs-Nr.: 2022.1
Normtyp: Gesetz

§ 19 KAG-LSA – In-Kraft-Treten, Übergangsregelungen

(1) (In-Kraft-Treten)

(2) Die diesem Gesetz entgegenstehenden Vorschriften werden aufgehoben. Soweit in Rechtsvorschriften auf aufgehobene Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an deren Stelle.