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§ 29 KäseV - Besondere Zubereitungen

Bibliographie

Titel
Käseverordnung
Redaktionelle Abkürzung
KäseV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
7842-6

Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf

  1. 1.
    Käse-Fondue-Zubereitungen,
  2. 2.
    Zubereitungen aus Frischkäse, die in Griechenland unter Verwendung von Öl und sonstigen typischen Zusätzen, insbesondere Gurken, hergestellt werden oder solchen griechischen Erzeugnissen nach Herstellungsweise und Zusammensetzung entsprechen.

Außer Kraft am 14. Juli 2026 durch § 32 der Verordnung i.d.F. vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 280)