Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Gesetz über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Berlin
(Berliner Juristenausbildungsgesetz - JAG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Ausbildung von Juristinnen und Juristen im Land Berlin (Berliner Juristenausbildungsgesetz - JAG)
Amtliche Abkürzung
JAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
316-1

Vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 232)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GVBl. S. 1077)

Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Ausbildungsgang und Prüfungen1
Zuständigkeiten2
Abschnitt 2
Studium und erste juristische Prüfung
Inhalt des Studiums3
Studien- und Prüfungsordnungen4
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung5
Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung6
Staatliche Pflichtfachprüfung7
Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung8
Bewertung der Prüfungsleistungen9
Abschnitt 3
Vorbereitungsdienst
Eintritt in den Vorbereitungsdienst10
Versagung der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst10a
Auswahlverfahren, Zurückstellung und Verordnungsermächtigung11
Unterhaltsbeihilfe, Rentenversicherungsfreiheit12
Inhalt und Ziel der Ausbildung13
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes14
Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst15
Beendigung des Vorbereitungsdienstes16
Abschnitt 4
Zweite juristische Staatsprüfung
Gegenstand, Bewertung und Wiederholung der Prüfung17
Rechtswirkung der Prüfung18
Abschnitt 5
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt
Aufgaben und Zusammensetzung19
Berufung der nebenamtlichen Mitglieder20
Amtsdauer21
Widerspruchsverfahren22
Verarbeitung personenbezogener Daten, Auskunft und Akteneinsicht23
Abschnitt 6
Übergangs- und Schlussvorschriften
Verordnungsermächtigung24
Übergangsbestimmungen25