Gesetze

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 34 IngG LSA
Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA). 
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Abschnitt 4 – Berufspflichten, Berufsgerichtsbarkeit

Titel: Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA). 
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: IngG LSA
Gliederungs-Nr.: 702.12
Normtyp: Gesetz

§ 34 IngG LSA – Ahndung von Berufsvergehen

Verstöße von Kammermitgliedern gegen die Berufspflichten nach § 33 (Berufsvergehen) werden im Rügerechtverfahren (§ 35) oder im berufsgerichtlichen Verfahren (§ 36) geahndet.