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§ 3 II. BV
Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
Bundesrecht

Teil II – Wirtschaftlichkeitsberechnung → Erster Abschnitt – Gegenstand, Gliederung und Aufstellung der Berechnung

Titel: Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: II. BV
Gliederungs-Nr.: 2330-2-2
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 3 II. BV – Gliederung der Berechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss enthalten

  1. 1.
    die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
  2. 2.
    die Berechnung der Gesamtkosten,
  3. 3.
    den Finanzierungsplan,
  4. 4.
    die laufenden Aufwendungen und die Erträge.