§ 3 II. BV
Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
Bundesrecht
Teil II – Wirtschaftlichkeitsberechnung → Erster Abschnitt – Gegenstand, Gliederung und Aufstellung der Berechnung
§ 3 II. BV – Gliederung der Berechnung
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muss enthalten
- 1.die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
- 2.die Berechnung der Gesamtkosten,
- 3.den Finanzierungsplan,
- 4.die laufenden Aufwendungen und die Erträge.