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Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Bundesrecht
Titel: Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: HwO
Gliederungs-Nr.: 7110-1
Normtyp: Gesetz

Gesetz zur Ordnung des Handwerks
(Handwerksordnung)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 12)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Teil 
Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes 
  
Erster Abschnitt 
Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks1 - 5b
  
Zweiter Abschnitt 
Handwerksrolle6 - 17
  
Dritter Abschnitt 
Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe18 - 20
  
  
Zweiter Teil 
Berufsbildung im Handwerk 
  
Erster Abschnitt  
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden 21 - 24
  
Zweiter Abschnitt  
Ausbildungsordnung, Änderung der Ausbildungszeit 25 - 27d
  
Dritter Abschnitt  
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse 28 - 30
  
Vierter Abschnitt  
Prüfungswesen 31 - 40a
  
Fünfter Abschnitt  
Regelung und Überwachung der Berufsausbildung 41 - 41a
  
Sechster Abschnitt  
Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung 42 - 42o
  
Siebenter Abschnitt  
Berufliche Bildung behinderter Menschen, Berufsausbildungsvorbereitung 42p - 42v
  
Achter Abschnitt  
Berufsbildungsausschuss43 - 44b
  
  
Dritter Teil  
Meisterprüfung, Meistertitel  
  
Erster Abschnitt  
Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 - 51
  
Zweiter Abschnitt  
Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe 51a - 51g
  
  
Vierter Teil 
Organisation des Handwerks 
  
Erster Abschnitt  
Handwerksinnungen 52 - 78
  
Zweiter Abschnitt  
Innungsverbände 79 - 85
  
Dritter Abschnitt  
Kreishandwerkerschaften 86 - 89
  
Vierter Abschnitt  
Handwerkskammern 90 - 116
  
  
Fünfter Teil 
Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Erster Abschnitt  
Bußgeldvorschriften 117 - 118a
  
Zweiter Abschnitt  
Übergangsvorschriften 119 - 124c
  
Dritter Abschnitt  
Schlussvorschriften 125 - 126
  
Anlagen 
  
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können
(§ 1 Absatz 2)
Nr. 1 - 53Anlage A
   
Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können
(§ 18 Absatz 2)
Anlage B
Abschnitt 1Nr. 1 - 56 
Abschnitt 2Nr. 1 - 57 
   
Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern Anlage C
Erster Abschnitt:  
Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuss§§ 1 - 2 
Zweiter Abschnitt:  
Wahlbezirk§ 3 
Dritter Abschnitt:  
Aufteilung der Mitglieder der Vollversammlung§ 4 
Vierter Abschnitt:  
(weggefallen)  
Fünfter Abschnitt:  
Wahlvorschläge§§ 7 - 11 
Sechster Abschnitt:   
Wahl§§ 12 - 18 
Siebenter Abschnitt:  
(weggefallen)  
Achter Abschnitt:  
Wegfall der Wahlhandlung§ 20 
Neunter Abschnitt:  
Beschwerdeverfahren, Kosten§§ 21 - 22 
Anlage:  
Muster des Wahlberechtigungsscheins  
  
Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle sowie in dem Verzeichnis der SachverständigenAnlage D
HandwerksrolleI. 
Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen GewerbesII. 
LehrlingsrolleIII. 
Verzeichnis der UnternehmerIV. 
Verzeichnis der SachverständigenV. 
  
Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen
(§ 106 Absatz 4 Satz 1)
Anlage E
BegriffsbestimmungenI. 
Zu prüfende KriterienII.