§ 58 HWG
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
Landesrecht Hamburg
Neunter Teil – Erschließungsbeiträge
§ 58 HWG – Berücksichtigung bisheriger Sielbaubeiträge
Bei der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes nach § 46 bleiben die Kosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Sielanlagen, soweit sie der Straßenentwässerung dienen, unberücksichtigt, wenn diese Anlagen vor dem 1. Januar 1972 betriebsfertig hergestellt und abgenommen worden sind.