Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 25 HWaldG - Staatliche Forstamtsbezirke

Bibliographie

Titel
Hessisches Waldgesetz (HWaldG)
Amtliche Abkürzung
HWaldG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
86-41

1Die oberste Forstbehörde teilt das Landesgebiet durch Verwaltungsanordnung in staatliche Forstamtsbezirke ein. 2Sie ist im Staatsanzeiger für das Land Hessen zu veröffentlichen.