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§ 115 HSG LSA
Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
Landesrecht Sachsen-Anhalt

Abschnitt 15 – Allgemeine Übergangsvorschriften

Titel: Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)
Normgeber: Sachsen-Anhalt
Amtliche Abkürzung: HSG LSA
Gliederungs-Nr.: 2211.62
Normtyp: Gesetz

§ 115 HSG LSA – Personalrechtliche Übergangsvorschriften

Eingeleitete Verfahren zur Besetzung von Stellen, für die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und anderer Vorschriften eine Ausschreibung erfolgt ist, insbesondere Berufungsverfahren, werden nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende geführt.