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§ 35a HSchG
Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Landesrecht Hessen

DRITTER TEIL – Schulaufbau → Vierter Abschnitt – Studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)

Titel: Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Normgeber: Hessen
Amtliche Abkürzung: HSchG
Gliederungs-Nr.: 72-123
gilt ab: 17.12.2022
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. 2023 S. 234 vom 26.04.2023

§ 35a HSchG – Zweijährige Sonderlehrgänge für Aussiedler

Zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Aussiedler führen zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Sie werden durch berufliche Fachrichtungen geprägt, die sich in Technik und Wirtschaft gliedern. § 31 Abs. 5 gilt entsprechend.