§ 35a HSchG
Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Hessisches Schulgesetz (HSchG)
Landesrecht Hessen
DRITTER TEIL – Schulaufbau → Vierter Abschnitt – Studienqualifizierende Bildungsgänge der Oberstufe (Sekundarstufe II)
§ 35a HSchG – Zweijährige Sonderlehrgänge für Aussiedler
Zweijährige Sonderlehrgänge zum Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung für Aussiedler führen zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung. Sie werden durch berufliche Fachrichtungen geprägt, die sich in Technik und Wirtschaft gliedern. § 31 Abs. 5 gilt entsprechend.