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Anlage 14 HOAI
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Bundesrecht

Anhangteil

Titel: Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: HOAI
Gliederungs-Nr.: 402-24-8-2-3
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 14 HOAI – Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste

(zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)

14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner

b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten

c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
 
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
a) Analysieren der Grundlagen

b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit

c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart

d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung

f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen

  • Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung

  • Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile

  • Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung

LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung

b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung

c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel

d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau

e) Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht

f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit

g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung

h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung

i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile

  • Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung

  • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails

  • Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird

  • Nachweise der Erdbebensicherung

LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen

b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen

c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners

d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung

e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle

f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne
  • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)

  • Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen

  • Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen

  • Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)

  • Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht

  • Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)

LPH 5 Ausführungsplanung
a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen

b) Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners

c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)

d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung

e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
  • Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau

  • Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten

  • Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau

  • Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen

LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners

b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau

c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
  • Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners x

  • Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners

  • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks





x

diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase.

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
 
  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners

  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangeboten

  • Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten

LPH 8 Objektüberwachung
 
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen

  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen

  • Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen

  • Betontechnologische Beratung

  • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen

LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
 
  • Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen

14.2 Objektliste Tragwerksplanung

Nachstehende Tragwerke können in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet werden:

 Honorarzone
IIIIIIIVV
Bewertungsmerkmale zur Ermittlung der Honorarzone bei der Tragwerksplanung
  • Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifung

  x      
  • Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lasten

   x     
  • Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungen

    x    
  • Tragwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sind

     x   
  • Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerke

      x  
Stützwände, Verbau
  • unverankerte Stützwände zur Abfangung von Geländesprüngen bis 2 m Höhe und konstruktive Böschungssicherungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen

  x      
  • Sicherung von Geländesprüngen bis 4 m Höhe ohne Rückverankerungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbauten

   x     
  • Sicherung von Geländesprüngen ohne Rückverankerungen bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen oder mit einfacher Rückverankerung bei einfachen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen wie z. B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbauten

    x    
  • schwierige, verankerte Stützwände, Baugrubenverbauten oder Uferwände

     x   
  • Baugrubenverbauten mit ungewöhnlich schwierigen Randbedingungen

      x  
Gründung
  • Flachgründungen einfacher Art

   x     
  • Flachgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, ebene und räumliche Pfahlgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad

    x    
  • schwierige Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungen

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Mauerwerk
  • Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifung

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  • Tragwerke mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wände

    x    
  • Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung (Ingenieurmauerwerk)

     x   
Gewölbe
  • einfache Gewölbe

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  • schwierige Gewölbe und Gewölbereihen

     x   
Deckenkonstruktionen, Flächentragwerke
  • Deckenkonstruktionen mit einfachem Schwierigkeitsgrad, bei vorwiegend ruhenden Flächenlasten

   x     
  • Deckenkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad

    x    
  • schiefwinklige Einfeldplatten

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  • schiefwinklige Mehrfeldplatten

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  • schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Träger

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  • schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Träger

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  • Trägerroste und orthotrope Platten mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad

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  • schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Platten

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  • Flächentragwerke (Platten, Scheiben) mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad

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  • schwierige Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen)

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  • einfache Faltwerke ohne Vorspannung

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Verbund-Konstruktionen
  • einfache Verbundkonstruktionen ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwinden

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  • Verbundkonstruktionen mittlerer Schwierigkeit

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  • Verbundkonstruktionen mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere Maßnahmen

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Rahmen- und Skelettbauten
  • ausgesteifte Skelettbauten

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  • Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordert

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  • einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungen

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  • Rahmentragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad

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  • schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und Stabilitätsuntersuchungen

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Räumliche Stabwerke
  • räumliche Stabwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad

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  • schwierige räumliche Stabwerke

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Seilverspannte Konstruktionen
  • einfache seilverspannte Konstruktionen

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  • seilverspannte Konstruktionen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad

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Konstruktionen mit Schwingungsbeanspruchung
  • Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungen

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  • Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad

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Besondere Berechnungsmethoden
  • schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern

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  • ungewöhnlich schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordern

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  • schwierige Tragwerke in neuen Bauarten

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  • Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen beurteilt werden können

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  • Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen ist

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Spannbeton
  • einfache, äußerlich und innerlich statisch bestimmte und zwängungsfrei gelagerte vorgespannte Konstruktionen

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  • vorgespannte Konstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad

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  • vorgespannte Konstruktionen mit hohem bis sehr hohem Schwierigkeitsgrad

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Trag-Gerüste
  • einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerke

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  • schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke

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  • sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüste

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