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§ 45 HOAI - Anwendungsbereich

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)
Amtliche Abkürzung
HOAI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
402-24-8-2-3

Verkehrsanlagen sind

  1. 1.

    Anlagen des Straßenverkehrs ausgenommen selbstständige Rad-, Geh- und Wirtschaftswege und Freianlagen nach § 39 Absatz 1 ,

  2. 2.

    Anlagen des Schienenverkehrs,

  3. 3.

    Anlagen des Flugverkehrs.