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§ 9 HmbKatSG - Übungen und Ausbildungsveranstaltungen

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Katastrophenschutzgesetz (HmbKatSG)
Amtliche Abkürzung
HmbKatSG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
215-1

Mit Rücksicht auf bestehende Arbeits- und Dienstverhältnisse der Mitglieder privater Hilfsorganisationen sind Übungen und Ausbildungsveranstaltungen des Katastrophenschutzes möglichst in die arbeitsfreie Zeit zu legen.