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§ 50 HmbJAG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz
Amtliche Abkürzung
HmbJAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
3011-1

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.

(2) Zum selben Zeitpunkt tritt die Juristenausbildungsordnung vom 10. Juli 1972 (HmbGVBl. S. 133, 148, 151) in der geltenden Fassung außer Kraft.

Ausgefertigt Hamburg, den 11. Juni 2003
Der Senat