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§ 29 HmbIngG - Anwendung des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen (HmbIngG)
Amtliche Abkürzung
HmbIngG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
7140-1

Das Hamburgische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden mit Ausnahme von § 2 Absatz 3, § 10, § 11 Absatz 4, §§ 12 und 13, § 13a Absätze 1 bis 4 sowie §§ 13b, 13c und 17.