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Anlage IXa HmbBesG

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Besoldungsgesetz (HmbBesG)
Amtliche Abkürzung
HmbBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
2032-1

gültig ab 1. Februar 2025

Leistungsbezüge der Besoldungsordnung W

Dem Grunde nach geregelt inBetrag
§ 33
(Grundleistungsbezüge)

Grundleistungsbezüge betragen für Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W2 und W3
826,17 Euro monatlich
§ 38
(Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen)

Der Gesamtbetrag der nach § 38 Absatz 2 Satz 4 für ruhegehaltfähig erklärten Leistungsbezüge beträgt höchstens
160.582,12 Euro jährlich