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§ 57a HLbG - Nähere Ausgestaltung der Zusatzprüfung

Bibliographie

Titel
Hessisches Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG)
Amtliche Abkürzung
HLbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
322-125

Nähere Einzelheiten zu den Zusatzprüfungen zum Erwerb der Befähigung zu einem weiteren Lehramt, insbesondere zu Fächerkombinationen, werden durch Rechtsverordnung geregelt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch § 71 Satz 2 des Gesetzes i.d.F. vom 13. Mai 2022 (GVBl. S. 286)