§ 25 HGrG - Haushaltswirtschaftliche Sperre
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
- Amtliche Abkürzung
- HGrG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 63-14
Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann es das für die Finanzen zuständige Ministerium von seiner Einwilligung abhängig machen, ob Verpflichtungen eingegangen oder Ausgaben geleistet werden.