§ 23 HGB
Handelsgesetzbuch
Handelsgesetzbuch
Bundesrecht
Erstes Buch – Handelsstand → Dritter Abschnitt – Handelsfirma
§ 23 HGB – Verbot der Veräußerung ohne das Handelsgeschäft
Die Firma kann nicht ohne das Handelsgeschäft, für welches sie geführt wird, veräußert werden.