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§ 31 HG 2012 - Weitergeltung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsgesetz 2012)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2012,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Die Abschnitte 2 bis 9 gelten nach Ablauf des 31. Dezember 2012 bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2013 weiter.