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§ 31 HG 2010 - Weitergeltung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2010,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Die Abschnitte 2 bis 9 gelten nach Ablauf des 31. Dezember 2010 bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2011 weiter.