Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2010*)

Bibliographie

Titel
Veröffentlichung des Präsidenten des Hessischen Landtags über die Beträge der Entschädigungen der Abgeordneten und von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2010
Redaktionelle Abkürzung
HessAbgG-Ent2010,HE
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Vom 14. Juni 2010 (GVBl. I S. 176)

Aufgrund von § 5 Abs. 3 Satz 4 und § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Satz 6 und § 9 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Satz 4 des Hessischen Abgeordnetengesetzes (HessAbgG) vom 18. Oktober 1989 (GVBl. I S. 261), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. März 2010 (GVBl. I S. 114), wird Folgendes veröffentlicht:

Zu GVBl. II 12-11